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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kurschildgen GmbH Hebezeugbau, Gustav-Stresemann-Straße 1, 51469 Bergisch Gladbach

  1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und uns, der Firma Kurschildgen GmbH Hebezeugbau, geschlossenen Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

  1. Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft

Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Vor Vertragsschluss können wir verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen, z. B. durch Angabe Ihrer USt-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

  1. Registrierung in unserem Online-Shop; Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

(1) Sie können in unserem Online-Shop Waren oder Dienstleistungen als Gast oder als registrierter Benutzer bestellen. Als registrierter Benutzer müssen Sie nicht jedes Mal Ihre persönlichen Daten eingeben, sondern können sich vor oder im Rahmen einer Bestellung mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem von Ihnen gewählten Passwort in Ihrem Kundenkonto anmelden. Mit der Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren. Sie sind verpflichtet, Ihr Passwort geheim zu halten und dieses Dritten, d. h. Personen außerhalb Ihres Unternehmens oder nicht vertretungsberechtigten Personen innerhalb Ihres Unternehmens, nicht mitzuteilen.

(2) Sie können Ihre Registrierung jederzeit unter „Mein Konto“ löschen. Soweit sich Ihre persönlichen Angaben ändern, sind Sie für deren Aktualisierung verantwortlich. Änderungen können Sie nach Anmeldung unter „Mein Konto“ vornehmen.

  1. Zustandekommen des Vertrags über unseren Onlineshop, Vertragssprache

(1) Die Darstellung der Waren in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum).

(2) Durch Anklicken des „Kostenpflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der in der Bestellübersicht angezeigten Waren ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, die jedoch noch keine Annahme Ihres Angebots darstellt. Ein Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung durch eine gesonderte Auftragsbestätigung bestätigen. Bitte prüfen Sie regelmäßig den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.

(3) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dienen lediglich Ihrer Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.

(5) Bei Vertragsabschlüssen per E-Mail oder per Telefax gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.

  1. Technische Schritte bis zum Vertragsschluss und Berichtigung von Eingabefehlern in unserem Onlineshop

Im Bestellprozess legen Sie die gewünschten Waren in den Warenkorb. Dort können Sie die Stückzahl ändern oder Waren entfernen. Durch Klick auf „Weiter“ gelangen Sie zur Dateneingabe und Auswahl von Versand- und Bezahlart. Auf der Übersichtsseite können Sie Ihre Angaben überprüfen und Eingabefehler korrigieren. Mit Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ wird Ihre Bestellung verbindlich.

  1. Zustandekommen des Vertrags außerhalb unseres Webshops

(1) Sie können auch außerhalb unseres Onlineshops Leistungen bei uns anfragen. Sie erhalten dann ein Angebot über die angefragten Leistungen von uns. Dieses Angebot kann zeitlich befristet sein und stellt noch kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar.

(2) Unsere Angebote sowie Katalogangaben sind als unverbindliche Vorschläge zu betrachten. Maße, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen und Zeichnungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

(3) Wird eine Bestellung auf Grundlage eines vorherigen Angebots nach Abs. 1 getätigt, so ist diese Bestellung als verbindliches Vertragsangebot zu verstehen. . Wir sind berechtigt, ein solches Angebot innerhalb einer Frist von acht Wochen anzunehmen.

(4) Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie von uns in Textform bestätigt sind. Verbindlich sind nur die in der Auftragsbestätigung zugesagten Preise und Produktdaten.

  1. Verträge mit Planungsleistungen

(1) Soweit eine von Ihnen angefragte Leistung voraussetzt, dass wir Planungsleistungen erbringen, so werden wir Ihnen ein Angebot unterbreiten, welches sich in Planungs- und Ausführungsleistungen aufteilt.

(2) In derartigen Fällen bedarf das Ergebnis der Planungsleistung einer gesonderten Abnahme, bevor die Ausführungsleistungen erbracht werden können.

(3) Soweit wir mit dem Angebot der Planungsleistung auch bereits die Ausführungsleistung anbieten, steht dies unter dem Vorbehalt, dass sich die Leistung im Rahmen der Planung auch als ausführbar erweist und Sie die Planungsleistung abnehmen.

(4) Soweit die Ausführungsleistung nicht mit der Planungsleistung angeboten wurde, werden wir die Ausführungsleistung spätestens nach der Abnahme der Planungsleistung anbieten. Wir sind berechtigt, dieses Angebot zeitlich zu befristen.

(5) Im Übrigen gelten die Regelungen zum Zustandekommen von Verträgen nach diesen AGB entsprechend.

  1. Leistungsänderungen

(1) Sie können bis zum Zeitpunkt der Abnahme jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für uns technisch umsetzbar und zumutbar sind. Wir prüfen Änderungsverlangen innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang und teilen Ihnen das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Vershiebungen von Fertigstellungs- und oder Lieferzeitpunkten in Form eines verbindlichen Angebots mit. Wir sind berechtigt, für Leistungen im Rahmen des Leistungsänderungsverfahrens gemäß vorstehendem Satz 2 eine ortsübliche Vergütung zu verlangen.

(2) Sie sind verpflichtet, unser Angebot innerhalb von 7 Werktagen ab Zugang zu prüfen. Nehmen Sie das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Nehmen Sie das Angebot nicht an, werden wir die Leistungen unverändert erbringen.

(3) Wir werden während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn Sie weisen uns an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilen wir Ihnen dies unverzüglich mit.

  1. Kündigung von Verträgen

(1) Soweit Sie im Rahmen von laufenden Verträgen auf Fristsetzungen unsererseits in Bezug auf erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgerecht reagieren, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. Für die von uns erbrachten Leistungen ist von Ihnen Wertersatz zu leisten.

  1. Speicherung des Vertragstexts

Die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser AGB werden Ihnen per E-Mail mit Annahme Ihres Angebots zugesandt. Eine Speicherung des Vertragstexts durch uns erfolgt nicht, er ist Ihnen auch nicht zugänglich.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die angezeigten Preise im Webshop zeigen je nach Voreinstellung die Brutto- und Netto-Preise an sowie die enthaltene oder hinzuzurechnende Mehrwertsteuer an, ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten bis zum Liefertag Kostenänderungen eintreten, bleibt eine Angleichung vorbehalten.

(2) Der Mindestbestellwert beträgt 100 € netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Kosten für Porto und Verpackung. Aufträge unterhalb dieses Betrages werden mit einer Auftragserhöhung über den Differenzbetrag bis zum Mindestbestellwert versehen. Eine Bearbeitung unterhalb dieser Preisgrenze ist nicht möglich.

(3) Ihnen stehen grundsätzlich die Zahlungsarten Vorkasse (Überweisung) und Rechnung zur Verfügung. Wir sind berechtigt, die Zahlung auf Rechnung von einer positiven Bonitätsprüfung abhängig zu machen und Sie auf eine andere Zahlungsart zu verweisen.

(4) Bei der Zahlungsart Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zu begleichen, vorbehaltlich individueller Vereinbarungen.

(5) Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommen Sie bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Sie kommen andernfalls spätestens in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leisten. Sie haben uns für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ihre Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch uns nicht aus.

(6) Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind Sie nur berechtigt, soweit Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

(7) Bei Zahlungsverzug werden unsere Rechnungen ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort fällig.

  1. Verpackung

Für die Verpackung wird eine Pauschale berechnet und diese wird nicht zurückgenommen.

  1. Lieferung und Versand

(1) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk durch einen von uns beauftragten Spediteur oder Paketdienst auf Ihre Rechnung und Gefahr.

(2) Eine Selbstabholung ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Hierfür entsteht uns ein Mehraufwand, den wir Ihnen gegenüber berechnen werden. Es fallen mindestens 50 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, sind wir nach dem Ablauf von drei Werktagen nach dem vereinbarten Termin berechtigt, die Ware auch nach unserer Wahl zu Ihnen auf Ihre Kosten und Ihre Gefahr zu versenden.

(3) Produkte werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

(4) Wir liefern grundsätzlich weltweit mit Ausnahme der USA und Kanada soweit keine gesetzlichen Einschränkungen gelten, behalten uns aber im Falle von Lieferungen in Nicht-EU Länder die Berechnung einer Auslandspauschale vor.

(5) Eventuell erforderliche zusätzliche bzw. zu ändernde Unterlagen (auch andere Sprachen) für den Einsatz unserer Produkte in anderen Ländern werden grundsätzlich gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt.

  1. Lieferzeiten und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies ausnahmsweise nicht der Fall ist, erfolgt die Lieferung innerhalb von 12 Wochen ab Vertragsschluss.

(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits von Ihnen erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung unter angemessener Fristsetzung durch Sie erforderlich.

  1. Höhere Gewalt

(1) Wir haften nicht in Fällen Höherer Gewalt. Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse:

Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens »mäßig« festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung.

(2) Tritt ein solches Ereignis Höherer Gewalt ein, so sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis in Textform über den Eintritt des Ereignisses und die Folgen unserer Leistungsbeeinträchtigung zu informieren.

(3) Wir sind in diesem Fall berechtigt, unsere Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und seiner Folgen zu verlängern, ohne dass Ihnen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder ein Schadensersatzanspruch zu gewähren ist. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Liefertermin und -fristen geraten wir nicht in Verzug.

(4) Beide Parteien sind verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.

(5) Soweit die Unterbrechung durch ein Ereignis Höherer Gewalt länger als drei Monate andauert, sind wir zur gänzlichen oder teilweisen Kündigung des Vertrages berechtigt, ohne dass Sie daraus Ersatzansprüche ableiten können.

  1. Gefahrübergang, Annahmeverzug

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf Sie über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn Sie im Verzug der Annahme sind.

(2) Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen Sie eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Zudem sind wir berechtigt, die Ware auf Ihre Kosten an Ihren uns bekannten Standort zu versenden und Ihnen die hierbei entstehenden Kosten (insb. Verpackung, Lieferung) zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von EUR 60 in Rechnung zu stellen. Zudem haben wir während des Annahmeverzugs nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Insbesondere sind wir dann nicht mehr verpflichtet, die Ware innerhalb unserer Räumlichkeiten aufzubewahren, sondern können diese auch an anderer Stelle auf unserem Betriebsgelände lagern.

Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

  1. Mängelrüge, Haftung und Gewährleistung

(1) Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach §§ 377 und 381 HGB besteht mit der Maßgabe, dass sich Ihre Untersuchungsobliegenheit auf Mängel bezieht, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erkennbar sind. Die Rügeobliegenheit für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet der Untersuchungsobliegenheit gilt die Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von drei Arbeitstagen ab Erhalt bzw. Entdeckung abgesendet wird.

(2) Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, sind Sie berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht uns zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(3) Mangelhafte Ware oder Teile ersetzen wir oder setzen diese kostenlos instand. Die Fracht für beanstandete Teile trägt der Besteller. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

(4) Für Lieferteile, die infolge ihrer Beschaffenheit, der Art ihrer Verwendung, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder Witterungs- und Natureinflüssen beschädigt werden oder vorzeitig verschleißen, übernehmen wir keine Haftung.

(5) Die Haftung erlischt, wenn Nacharbeiten, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommen werden.

(6) Weitergehende Ansprüche auf Ersatz mittelbarer oder unmittelbarer Schäden sowie von Auf- und Einbaukosten sind ausgeschlossen.

(7) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware.

  1. Abnahme

Sofern eine von uns erbrachte Leistung der Abnahme bedarf, gilt das Folgende:

Gegenstand einer Abnahme ist die vertragsmäßige Herstellung der Waren. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass wir Ihnen die Ware bereitstellen und die Abnahmebereitschaft anzeigen.

Daraufhin haben Sie innerhalb von 7 Tagen mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.

Schlägt die Abnahme fehl, so übergeben Sie uns eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Innerhalb einer angemessenen Frist haben wir eine mangelfreie und abnahmefähige Version der Waren bereitzustellen. Im Rahmen der darauf folgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.

Nach erfolgreicher Prüfung haben Sie innerhalb von 7 Tagen schriftlich die Abnahme der Arbeitsergebnisse zu erklären.

Wegen unwesentlicher Mängel dürfen Sie die Abnahme nicht verweigern. Diese steht jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Beseitigung der Mängel durch uns. Diese Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.

Schlägt die Abnahme mindestens zweimal fehl, können Sie die Ihnen gesetzlich zustehenden Rechte geltend machen, insbesondere vom Vertrag zurücktreten sowie bei Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung durch uns Schadensersatz verlangen.

  1. Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Bei Lieferungen außerhalb der EU ist unsere Gewährleistung dahingehend eingeschränkt, dass keine Transportkosten für Rücksendung bzw. erneute Zustellung übernommen werden.

  1. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Sie haben uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf GruAnd des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlen Sie den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir Ihnen zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Sie sind bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte treten Sie schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Ihre in Abs. 2 genannten Pflichten gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleiben Sie neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommen, kein Mangel ihrer Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Ihre Befugnis zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Ihre Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz in Bergisch Gladbach.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern Sie Kaufmann sind.

  1. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend bei Regelungslücken.


Bergisch Gladbach, 22.06.2026


LUCID Registrierungsnummer DE5359099168780


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