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Nachfolgende Hinweise dienen einem schnellen groben Überblick und beziehen sich auf das Anschlagen und den Transport von Lasten in Gewerbe, Handwerk und Industrie. Bei Anwendungen oder Lasten von denen spezielle Gefahren ausgehen, wie z.B. der Transport von Personen, Gefahrgut, feuerflüssige Massen, ätzende Stoffe oder kerntechnisches Material sind durch fachkundige Personen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen bzw. die Tragfähigkeiten entsprechend herabzusetzen. In Einsatzbereichen, in denen eigene Vorschriften gelten (wie z. B. der Bühnentechnik) sind diese Hinweise u. U. nicht anwendbar.

Die Auflistung auf dieser Seite erhebt nicht den Anspruch von Vollständigkeit und ersetzt schon gar nicht das Lesen der mitgelieferten Bedienungsanleitung. 

Vor dem Einsatz eines Anschlagmittels ist immer zuerst dessen Betriebsanleitung zu lesen!

Gewicht der Last ermitteln 

Die Last an dem Lastaufnahme- und Anschlagmittel darf nicht höher sein, als sie auf dem Tragfähigkeitsanhänger, Typenschild oder Etikette für die verwendeten Anschlagarten und Neigungswinkel angegeben ist. Zur Lastermittlung können u. a. Lieferpapiere, Aufschriften an der Last, ein Typenschild, Gewichtstabellen (z. B. bei Profilstahl) herangezogen werden. Auch ein Berechnen oder Wägung des Lastgewichts ist hierbei möglich.

Anschlagart bestimmen 

Die Last ist so anzuschlagen, dass sowohl eine Beschädigung der Last als auch des Anschlagmittels vermieden wird. Anschlagmittel können in unterschiedlicher Art an der Last angeschlagen werden: 

  • Anschlagart direkt mit Anschlagpunkten 
  • Anschlagart geschnürt (Schnürgang) 
  • Anschlagart umgelegt (Hängegang)

Lage des Schwerpunktes beachten 

Um die Last zu heben, ohne dass sich diese verdreht oder umschlägt, muss sich der Kranhaken über dem Schwerpunkt der Last befinden. Weiterhin muss der Lastschwerpunkt immer unterhalb der Anschlagpunkte liegen! Anderfalls besteht Umschlaggefahr.

Auf Symmetrie der Belastung = Verteilung der Anschlagpunkte zur Lage des Schwerpunktes achten 

Wenn im Fall von mehrsträngigen Anschlagmitteln die Einzelstränge unterschiedliche Neigungswinkel aufweisen, tritt die größte Beanspruchung in dem Einzelstrang mit dem kleinsten Neigungswinkel auf. Im Extremfall wird ein senkrecht hängender Einzelstrang die gesamte Last tragen. Wenn im Fall von mehrsträngigen Anschlagmitteln die Anschlagpunkte nicht symmetrisch verteilt sind, darf ebenfalls nicht von der vollen Tragfähigkeit ausgegangen werden, da sich die Last ungleich auf die einzelnen Stränge verteilt.

Neigungswinkel beachten 

Bei der Benutzung von mehrsträngigen Anschlagmitteln sollten die Anschlagpunkte und die Länge der Anschlagmittel so ausgewählt werden, dass sich Neigungswinkel im Bereich der angegebenen Tragfähigkeitskennzeichnung ergeben. Vorzugsweise sollten alle Neigungswinkel gleich sein und der Neigungswinkel mindestens 15° sein, weil die Last dann stabiler hängt und sich besser auf beide Stränge verteilen kann. 

Keinesfalls darf der Neigungswinkel 60° bzw. der Spreizwinkel 120° überschritten werden! 

Zur Vermeidung größerer Neigungswinkel können Lasttraversen verwendet werden.

Mehrsträngige Anschlagmittel, bei denen nicht alle Einzelstränge benutzt werden 

Werden bei Anschlagmittel nicht alle vorhandenen Stränge benutzt, so sind die losen Stränge in den Aufhängekopf zu hängen, damit sie sich nicht während des Hebevorganges unbeabsichtigt festhaken können. Entsprechend reduziert sich die Tragfähigkeit auf die benutzten Stränge.

Inbetriebnahme von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln 

Vor dem ersten Gebrauch eines Anschlagmittels ist sicherzustellen, dass das Anschlagmittel der Bestellung entspricht und die Kennzeichnungs- und Tragfähigkeitsangaben richtig zugeordnet wurden. Vor jedem Gebrauch sind die Anschlagmittel auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren!

Vorgeschriebene Wartung und Prüfung 

Anschlag- und Lastaufnahmemittel sind durch laufende Wartungen in einem betriebssicheren Zustand zu halten.

Überprüfungen 

Textile Anschlagmittel müssen je nach Einsatzfall in entsprechenden Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft werden. Die Überprüfung muss die Besichtigung auf folgende Mängel beinhalten: 

  • Vollständig vorhandenes und gut lesbares Etikett 
  • Schäden durch chemischen Einfluss wie z.B. örtliche Aufweichungen, Abplatzen von Fasern oder von Hitze (Verhärtungen) 
  • Bei Metallbeschlägen dürfen keine Verformungen, Kerben oder Querschnittsverminderungen von mehr als 10 % erkennbar sein. Sie sind auf Risse zu prüfen, eventuelle Schweißstellen müssen sichtbar, dürfen also nicht vom Band verdeckt sein 
  • Über die erfolgten Prüfungen sind Aufzeichnungen zu führen und aufzubewahren Beschädigte Anschlagmittel sind sofort außer Betrieb zu nehmen und dürfen keinesfalls frei zugänglich gelagert werden!

Ablegereife 

Textile Anschlagmittel dürfen nicht mehr verwendet werden wenn z.B.: 

  • Die Kennzeichnung (Typen- bzw. Tragfähigkeitsschild) fehlt, oder unleserlich geworden ist.
  • Schädliche Einflüsse, wie z.B. Überbelastung, Stoßbelastung, chemische Einflüsse, oder Hitze eingetreten sind.


Bei Hebebändern: 

  • Wenn Beschädigungen der Webkante, Beschädigungen des Gewebes durch Abrieb oder Schnitte, Garnbrüche von mehr als 10% der Gesamtzahl im am stärksten beschädigten Querschnitt vorliegen. 
  • Wenn starke Verformung oder Verschmelzen von Garnen durch Wärme (glänzende Oberfläche und/oder Verhärtung des Bandes) erkennbar ist. 
  • Wenn tragende Nähte beschädigt sind.


Bei Rundschlingen: 

  • Die Hülle durch Schnitte oder Abrieb beschädigt ist. 
  • Der Kern der Rundschlinge sichtbar ist. 
  • Die Nähte der Ummantelung beschädigt sind.

Lagerung von Anschlagmitteln 

Wenn Anschlagmittel unbelastet am Kranhaken verbleiben, sollen die Anschlaghaken bzw. Ösen und Schlaufen in das Aufhängeglied zurückgehängt werden, damit sich die Gefahr des unbeabsichtigten Einhängens verringert. Anschlagmittel sollen auf einem dazu bestimmten Gestell gelagert werden. Nach Gebrauch sollen sie nicht auf dem Boden liegengelassen werden, wo sie beschädigt werden könnten.

Unterweisungspflicht – Restgefahr 

Beim Heben von Lasten mit Anschlagmitteln ist die Person unter oder neben der Last gefährdet. Als Hersteller müssen wir Sie als Verwender darauf hinweisen, das es Restgefahren beim Umgang mit Anschlagmitteln gibt, insbesondere dadurch, dass die Verbindung vom Anschlagmittel zur Last nicht hinreichend sicher ist oder dass die Last nach dem Anheben pendelt und den Anschläger gefährdet. Abstürzende Lasten gefährden Personen und Güter.

Wann ist eine Kante scharf? 

Kanten gelten als scharf, wenn der Kantenradius R der Last kleiner ist als: 

  • der Durchmesser des Seiles 
  • die Dicke des Hebebandes oder der Rundschlinge 
  • die Nenndicke der Rundstahlkette 

Siehe hierzu auch DGUV Regel 100-500 (vormals BRG 500).

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