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März 25 - Big Bag-Katastrophe
Falsche Traverse – fatales Ergebnis!

Ursachenanalyse:
- Ungeeignetes Lastaufnahmemittel für Big-Bag-Befüllsäcke.
- Schlaufen sind nicht ausreichend gesichert und können sich aushängen.
- Ein Knoten im Seil sichert die Last nicht zuverlässig, da eine Absturzsicherung fehlt.
- Und natürlich: Der Aufenthalt von Personen unter schwebenden Lasten ist nicht erlaubt.
Best Practice:
- Wichtig: Der Anwender darf beim Öffnen des Auslasses niemals direkt unter der Last stehen!
- Verwenden Sie nur die für die Last geeigneten Lastaufnahmemittel, zum Beispiel die Tiger Big-Bag-Traverse BBQ. Bei dieser verhindern Sicherungsfallen ein versehentliches Aushängen der Sackschlaufen. Oder die Tiger Rahmentraverse mit Kettenaufhängung, bei der eine pendelarme Kranaufhängung für ein sicheres Handling sorgt.
- Fragen sie im Zweifelsfall eine Sonderlösung bei einem Fachmann an für Hebetechnik an z.B. für:
- Individuelle Anpassung an weitere Befüllsäcke
- Anpassung von Traglasten & Hakenabständen
Weiterführende Informationen und Literatur
Aufenthalt unter schwebenden Lasten:
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention:
- Der Unternehmer muss Zutritt zu Betriebsteilen verbieten, wenn Gefahr für Sicherheit/Gesundheit besteht
- Gilt auch für Bereiche unter hängenden Lasten
DGUV Information 215-313 "Lasten über Personen":
- Richtet sich an Verantwortliche in Produktionen/Veranstaltungen
- Sichere Maßnahmen für Arbeiten unter hängenden Lasten erforderlich
"Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist nicht zulässig, außer er ist zwingend notwendig und entsprechende Schutzmaßnahmen wurden getroffen."
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