Allgemeine Benutzerhinweise von Flurförderzeugen

 

 

Diese Benutzerhinweise geben einen allgemeinen Überblick bezüglich der Anwendung von Flurförderzeugen und ersetzen nicht die gerätespezifischen Betriebsanleitungen!

Transporte mit Flurförderzeugen dürfen nur von einem fachkundigen Anwender (unterwiesen in Theorie und Praxis) durchgeführt werden. Bei ordnungsgemäßer Verwendung bieten unsere Flurförderzeuge ein höchstes Maß an Sicherheit, vermeiden Sach- und Personenschäden und haben eine lange Lebensdauer.

Änderung des Lieferzustandes

Die Ausführung der Flurförderzeuge darf nicht verändert werden z. B. durch Einbau von Fremdteilen, Biegen, Schweißen, Schleifen, Abtrennen von Teilen, Anbringung von Bohrungen, Entfernen von Sicherheitsteilen oder Einsatz von Anbaugeräten.

Benutzungseinschränkungen Belastung

Die auf dem Gerät angegebene Tragfähigkeit (WLL) ist die maximale Last, die nicht überschritten werden darf.

Personentransport

Grundsätzlich ist der Personentransport mit Flurförderzeugen verboten!

Einsatz unter gefährdenden Bedingungen

Das Heben oder der Transport von Lasten ist zu vermeiden, solange sich Personen im Gefahrenbereich befinden. Der Aufenthalt von Personen auf oder unter einer angehobenen Last ist verboten. Der Aufenthalt z. B. der Füße oder Hände unter einem angehobenem Gabelrahmen ist wegen der Quetsch- bzw. Schergefahr verboten.

Prüfung vor Arbeitsbeginn

  • Vor jedem Arbeitsbeginn ist das Gerät auf augenfällige Mängel und Fehler zu überprüfen.Weiterhin ist das Absenken bzw. Heben und das Verfahren unter Last zu überprüfen. Dazu ist mit dem Gerät eine Last über eine kurze Distanz zu heben, zu ziehen oder zu schieben und wieder abzusenken.
  • Weiterhin sind die Betriebs- und Feststellbremse zu überprüfen, sowie das Schaltschloß zur Sicherung gegen unbefugtes Benutzen.
  • Lastschlitten und Gabelzinken dürfen keine erkennbaren Schäden haben (Verbiegungen, Risse oder starke Abnutzungen).
  • Räder bzw. Reifen dürfen nicht schadhaft sein.
  • Die Hydraulik muß in ordnungsgemäßem Zustand sein (Heben, Senken, Dichtigkeit).
  • Die Funktionsfähigkeit der Auffahrsicherung muß geprüft werden.
  • Ladezustand, Befestigung und Kabelanschlüsse und Stecker der Batterie müssen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden, wie auch die Deckelverschlüsse der Zellen (trocken, sauber).

Anwendungshinweise

  • Unsere Flurförderzeuge dürfen nur im innerbetrieblichen Bereich eingesetzt werden.
  • Es dürfen nur unbeschädigte Flurförderzeuge mit lesbarem Typenschild verwendet werden.
  • Flurförderzeuge dürfen nur von Personen benutzt werden, die in die Führung eingewiesen sind und dem verantwortlich Beauftragten des Betreibers ihre Fähigkeiten zur Handhabung des Gerätes nachgewiesen haben.
  • Die Geschwindigkeit muß den örtlichen Verhältnissen angepaßt sein.
  • Flurförderzeuge dürfen nur auf ebenflächigem vollkommen glattem Untergrund ohne Unebenheiten eingesetzt werden.
  • Der Fahrer muß sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Ladeeinheit überzeugen. Es dürfen nur sicher aufgesetzte Ladeeinheiten bewegt werden.
  • Paletten dürfen nur einzeln transportiert werden.
  • Das Flurförderzeug darf nicht als Wagenheber verwendet werden.
  • In unzureichend beleuchteten Bereichen darf das Flurförderzeug nicht verwendet werden.
  • Die Gabelzinken dürfen nicht als Hebel verwendet werden.
  • Das Belasten nur einer Gabelzinke, z. B. zum Anheben einer Maschine ist verboten.
  • Das Flurförderzeug darf nicht in direktem Kontakt mit Lebensmitteln eingesetzt werden.
  • Die Handdeichsel darf nicht in den rechten Winkel gedreht werden, um das Flurförderzeug anzuhalten.
  • Das Flurförderzeug darf nicht in explosionsfähiger Atmosphäre eingesetzt werden
    (Sonderausführungen bei Nachfrage).

Instandhaltung und Reparatur

  • Flurförderzeuge müssen für den sicheren Betrieb gemäß den Wartungsvorschriften des Herstellers in den vorgeschriebenen Intervallen gewartet werden.
  • Zur vorgeschriebenen Wartung (in der Regel je nach Einsatzhäufigkeit und Schwere mindestens einmal jährlich), oder bei festgestellten Mängeln können Sie ihre Flurförderzeuge zur Begutachtung und Instandsetzung an unseinschicken.
  • Instandsetzungen und Prüfungen dürfen nur von sachkundigen Personen bzw. Prüfern, die Originalersatzteile verwenden, durchgeführt werden. Hierüber sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen.
Benutzerhinweise: Förder- und Transporttechnik