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Die Prüfung erfolgt nach den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 54 bzw. DGUV Vorschrift 17. Diese wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch UVV-Prüfung genannt. Unter die DGUV Vorschrift 54 fallen alle Hebezeuge, die stationär aufgehängt werden. 

Wenn ein Hebezeug Lasten mit einem Tragmittel (z. B. einem Lasthaken) heben und man es zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen kann, wird es zum Kran nach der DGUV Vorschrift 52 eingestuft. Es handelt sich um hand- oder kraftbetriebene (z. B. elektrische) Hebezeuge, die mittels Fahrwerk bewegt werden können. Ein Fahrwerk dient dem Verfahren eines Hebezeugs. Auch diese gibt es für den Handbetrieb oder kraftbetrieben. 

Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen darf bei Hebezeugen im Sinne der DGUV Vorschrift 54 von "befähigten Personen" durchgeführt werden. 

Sobald außer der Hubbewegung noch mindestens eine weitere Kranbewegung kraftbetrieben ist, müssen diese kraftbetriebenen Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 vor der Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen geprüft werden! Hiervon ausgenommen sind handbetriebene oder teil-kraftbetriebene (mindestens eine Kranbewegung ist kraftbetrieben - DGUV Vorschrift 52 §2 [7]) Krane mit einer Tragfähigkeit von weniger oder gleich 1000 kg (WLL 1 t) - DGUV Vorschrift 52 §27. 

Was bedeutet dies konkret für die Inbetriebnahme eines Elektrokettenzugs? 

Ein Elektrokettenzug ist mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Ein elektrisch betriebener Kettenzug mit einer Tragfähigkeit größer 1 t, der an einem Haken oder einer Aufhängeöse oder Aufhängebügel stationär aufgehängt wird, muss vor seiner Inbetriebnahme von einer befähigten Person geprüft werden. Sobald der Elektrokettenzug aber in einem Fahrwerk hängend eingesetzt wird, ist er Teil eines Kranes und kann nur von einem Sachverständigen abgenommen werden. 

Hiervon ausgenommen ist der Elektrokettenzug, dessen Tragfähigkeit unter oder gleich 1000 kg (WLL 1 t) ist und an einem Roll- oder Haspelfahrwerk hängt. Diese Fahrwerke werden immer von Hand verfahren bzw. per Hand gehaspelt.

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